4. Bevölkerungsschutzgesetz zeigt deutliche Handschrift der CSU
Berlin – Die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig begründete ihre Zustimmung zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz mit der Beseitigung von Schwachstellen aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner sind wirksame Regelungen und Änderungen in das Gesetz eingebracht worden, die klar die Handschrift der CSU zeigen. Damit sind Verständlichkeit und Transparenz gegeben und es werden gleichzeitig Maß und Mitte eingehalten.
„Wir befinden uns in einer Pandemie. Meinungen stehen jedem zu, aber am Ende schützen Meinungen keine Menschenleben, sondern sinnvolle Schutzmaßnahmen tun dies. Deshalb ist so ein Bevölkerungsschutzgesetz wichtig. Das Gesetz stellt ein Mittel dar, um in außergewöhnlichen Pandemiezeiten bundesweit einheitliche Maßnahmen zu treffen und so der Lage Herr zu werden. Der ursprüngliche Entwurf des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes der Bundesregierung zeigte für mich noch erhebliche Schwachstellen und Mängel, die ich mehrfach in allen Gremien benannt habe. Von deren Beseitigung habe ich meine Zustimmung heute abhängig gemacht“, sagte Daniela Ludwig am Mittwoch nach der finalen Abstimmung im Deutschen Bundestag. Die zentralen Punkte seien dabei u.a. die Befristung des Gesetzes, die erweiterten Kontroll- und Zustimmungsmechanismen des Bundestages, maßvolle Ausgangsbeschränkungen, Erleichterungen für den Einzelhandel sowie das Ermöglichen von sportlichen Aktivitäten.
„Dem abgeänderten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen konnte ich heute zustimmen, weil wir markante Eckpunkte in das Gesetz mit hinein geschrieben haben. Der Vehemenz der CSU ist es zu verdanken, dass die bundeseinheitlichen Regeln die Lebensrealität der Menschen abbilden. Ich betone: Die Handschrift der CSU wird jetzt sehr deutlich“, stellte Daniela Ludwig fest. Herauszustellen ist, dass das Gesetz bis zum 30. Juni 2021 befristet wird. Das bedeutet, es wird bereits die Wochen davor evaluiert und der Zeitraum der Maßnahmen wird so von vornherein beschränkt.
„Was mich persönlich als Mutter zweier schulpflichtiger Kinder besonders umtreibt, ist die Sicherheit der Kinder und Lehrer. Gleichzeitig brauchen die Familien Planbarkeit und Verlässlichkeit. Bei Inzidenzen von 100 bis 165 soll Wechselunterricht Abstand schaffen und ab Inzidenzen von 165 ermöglicht Distanzunterricht das Unterbrechen von Infektionsketten. Mit einer festgeschriebenen Testpflicht von Schülern und Lehrern wollen wir sicherstellen, dass Infektionen möglichst frühzeitig erkannt werden“, so Ludwig weiter. Ebenso werden die Kontrollmechanismen des Bundestages gegenüber der Bundesregierung erhöht, sodass Rechtsverordnungen ausdrücklich vom Parlament mitgetragen werden müssen. Das war ursprünglich so nicht vorgesehen und war Inhalt zahlreicher Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern an die Abgeordneten.
„Es ist ganz klar: Ein Gesetz muss immer maßvoll und lebenswirklich sein. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass ein Ausgang bis 22.00 Uhr möglich ist, Sporttreiben sogar bis 24.00 Uhr. Auch dem Einzelhandel haben wir die Hand gereicht und so können Geschäfte „Click&Collect“ ermöglichen und „Click&Meet“ bis zu einer Inzidenz von 150. Mit Schnelltests sorgen wir für Sicherheit und schaffen dadurch Freiheiten. Das ist im Übrigen auch das, was die Unternehmen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte vorgeschlagen haben. Mit dieser Vereinheitlichung verhindern wir auch einen länderübergreifenden Einkaufstourismus“, zeigte sich Daniela Ludwig abschließend überzeugt.