Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform

Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete, Daniela Ludwig (CSU):

„Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.

Eine verlässliche, hochwertige Krankenhausstruktur ist für Stadt- und Landkreis Rosenheim unerlässlich.

Die aktuelle Bundesregierung und die Verantwortung tragenden Fraktionen lassen uns im Stich.

Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen.

Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU·CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.

Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.“

 


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