In eigener Sache

Als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete bin ich Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und andere Institutionen aus der Stadt und dem Landkreis Rosenheim, die sich mit ihren Anliegen an mich wenden, wenn sie Unterstützung brauchen. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich mir Zeit für alle Anliegen nehme, zuhöre und im Rahmen meiner Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Hilfe leiste.

Das missbräuchliche Agieren einzelner Politiker hat leider dazu geführt, dass viel Vertrauen, auch in das Handeln rechtschaffender Abgeordneter, verloren gegangen ist. Persönlich sehe ich jedoch keinen Grund, an meinem Einsatz für die Menschen, Institutionen und Unternehmen in meinem Wahlkreis etwas zu ändern.

Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung zugeordnet bin, liegen verschiedene Anfragen vor, die sich auf Kontaktaufnahmen von Unternehmen beziehen, die sich mit der Beschaffung von Schutzausrüstung befassen. Bei diesen Fragen geht es vor allem darum, ob und inwieweit die Kontaktaufnahme unter Zuhilfenahme von Bundestagsabgeordneten stattgefunden hat.

An mich hat sich in diesem Zusammenhang ein Unternehmen aus Rimsting gewandt. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen bereits einen regulären Liefervertrag mit dem BMG im Rahmen des Open-House-Verfahrens abgeschlossen und die Ware ordnungsgemäß und vertragsgerecht geliefert. Weder die Vertragsanbahnung, noch der Vertragsabschluss waren mir im Vorfeld bekannt oder sind aufgrund meiner Einflussnahme erfolgt. Erst nachdem beim Unternehmen kein Zahlungseingang für die Lieferung erfolgt ist und es sich um eine nicht unerhebliche Summe gehandelt hat, hat sich das Unternehmen an mich gewandt. Daraufhin habe ich BMG-intern um Klärung gebeten, warum die Zahlung nicht erfolgt sei. Der Sachverhalt ließ sich daraufhin aufklären.

Es ist bitter, wenn der normale und erwartbare Einsatz eines Abgeordneten für seinen Wahlkreis, durch das kriminelle Verhalten Einzelner in Verruf gerät und rechtfertigungsbedürftig wird. Ich nutze diese Stellungnahme, um zu erläutern, warum und in welchem Umfang ich Kontakt zu einem einzelnen Unternehmen hatte und auch um klarzustellen, dass dieser Einsatz mit keinem persönlichen finanziellen oder sonstigem Vorteil für mich verbunden war.


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