Daniela Ludwig

Mitglied des Deutschen Bundestages

Persönliches

Am 7. Juli 1975 wurde ich in München geboren. Aufgewachsen bin ich in Kolbermoor bei Rosenheim, einer Stadt mit ca. 19.000 Einwohnern mitten im oberbayerischen Voralpenland.

Meiner Heimat bin ich treu geblieben, und so pendle ich zwischen Kolbermoor und Berlin hin und her.

Seit 2010 bin ich mit Florian Ludwig verheiratet. Unsere Zwillinge Anna und Constantin kamen 2011 zur Welt.

Hier meine wichtigsten Stationen:

  • 1995 Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim.
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Abschluss als Diplom-Juristin Univ.

Politik

Politischer Werdegang:

  • 1994 Beitritt CSU Ortsverband Kolbermoor
  • 1996 Beitritt Frauen-Union
  • 1997 Beitritt Junge Union
  • 2002-2008 Mitglied des Kolbermoorer Stadtrates
  • Seit 2008 Kreisrätin des Landkreises Rosenheim
  • Seit 2002: Mitglied des Deutschen Bundestages

Politische Ämter

  • Mitglied im CSU Parteivorstand
  • Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Oberbayern

Bundestag

Seit 2002 für Sie im Bundestag.

Als Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und im Parteivorstand der CSU kann ich die Anliegen aus meinem Wahlkreis in die parlamentarische Arbeit des Bundestages einbringen.

Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

  • Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Beauftragte für das jüdische Leben in Deutschland und für die Beziehungen zum Staat Israel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Mitglied in der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand
  • Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

September 2019 – September 2021
Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Ehrenamt

„Soziales Engagement ist Ehrensache!”

Meine Ehrenämter in der Übersicht:

Meine Einkünfte

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes haben jederzeit das Recht und auch die Möglichkeit, die Summen nachzulesen.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2022 monatlich 10.323,29 Euro. Dieser Betrag unterliegt der Einkommenssteuer.  Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt.

Die Erläuterungen zu diesem Thema können Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages hier nachlesen:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

Auf dieser Seite finden Sie auch alles über die Amtsausstattung, die Büroausstattung, die Budgets für Beschäftigte von Abgeordneten und vieles mehr.

Die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete ist für mich meine Berufung und mein Beruf. Der hohe Zeitaufwand lässt für mich keine Nebentätigkeiten zu. Beraterverträge irgendwelcher Art oder Zahlung von Provisionen kommen für mich nicht infrage. Zudem ist es für mich eine Ehrensache, auch Ehrenämter zu übernehmen (s. oben).  Die Tätigkeit im Aufsichtsrat der kommunalen RoMed-Kliniken ergibt sich aus meiner Tätigkeit als gewählte Kreisrätin. Dafür bekomme ich 100 Euro Aufwandsentschädigung, die ich ordnungsgemäß versteuere.

Wir als Bundestagsabgeordnete haben die Pflicht, Nebeneinkünfte auch zu melden.

Die entsprechenden Berichte dazu finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages hier

https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-213826

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